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   BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70   

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https://dejure.org/1971,254
BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70 (https://dejure.org/1971,254)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1971 - II C 15.70 (https://dejure.org/1971,254)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1971 - II C 15.70 (https://dejure.org/1971,254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten Ehefrau - Generelle Beihilfeberechtigung der Ehefrau - Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Erstattung von Aufwendungen trotz fehlender Beihilfefähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Vielmehr müßten die Beihilfevorschriften - und zwar selbst dann, wenn sie in der Form einer Rechtsverordnung ergangen seien - an der gesetzlich verankerten Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn gemessen werden (zu vgl. BVerwGE 27, 189).

    Ein Beamter hat unmittelbar auf Grund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn einen Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe, wenn es sich um einen Härtefall handelt, dessen Vernachlässigung die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzen würde (BVerwGE 22, 160 [163 ff.]; 27, 189 [192 f.]).

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß den beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften (z.B. §§ 158, 160 des Bundesbeamtengesetzes, jetzt geltend in der Fassung vom 17. Juli 1971 [BGBl. I S. 1182]) der Gedanke zugrunde liegt, das Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst fließe ebenso wie eine gleichzeitig gewährte beamtenrechtliche Versorgung aus öffentlichen Mitteln, die, als Ganzes betrachtet, durch eine dem Beamten oder seinen Hinterbliebenen zu gewährende Alimentation nicht doppelt belastet werden sollen (u.a. BVerwGE 9, 314 [315] mit weiteren Hinweisen; BVerwGE 25, 291 [294]), und daß solche Ruhensregelungen verfassungsrechtlich unbedenklich sind (BVerwGE 12, 102 ff.; Urteil vom 15. Juli 1971 - BVerwG II C 21.68 -).
  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Diese Regelung - die dem das Beihilferecht beherrschenden Grundsatz Rechnung trägt, daß Beihilfe nur ergänzend gewährt wird (sog. Subsidiaritätsprinzip; vgl. BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [69]; 27, 48 [49]; 28, 174 [176]) - bestimmt, daß über die zustehenden Sachleistungen hinausgehende Aufwendungen einer Person, deren Anspruch nicht auf einer Versicherung beruht, zu der der Dienstherr die Hälfte der Beiträge zu tragen verpflichtet war, beihilfefähig sind.
  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Ein Beamter hat unmittelbar auf Grund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn einen Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe, wenn es sich um einen Härtefall handelt, dessen Vernachlässigung die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzen würde (BVerwGE 22, 160 [163 ff.]; 27, 189 [192 f.]).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Diese Regelung - die dem das Beihilferecht beherrschenden Grundsatz Rechnung trägt, daß Beihilfe nur ergänzend gewährt wird (sog. Subsidiaritätsprinzip; vgl. BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [69]; 27, 48 [49]; 28, 174 [176]) - bestimmt, daß über die zustehenden Sachleistungen hinausgehende Aufwendungen einer Person, deren Anspruch nicht auf einer Versicherung beruht, zu der der Dienstherr die Hälfte der Beiträge zu tragen verpflichtet war, beihilfefähig sind.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß den beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften (z.B. §§ 158, 160 des Bundesbeamtengesetzes, jetzt geltend in der Fassung vom 17. Juli 1971 [BGBl. I S. 1182]) der Gedanke zugrunde liegt, das Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst fließe ebenso wie eine gleichzeitig gewährte beamtenrechtliche Versorgung aus öffentlichen Mitteln, die, als Ganzes betrachtet, durch eine dem Beamten oder seinen Hinterbliebenen zu gewährende Alimentation nicht doppelt belastet werden sollen (u.a. BVerwGE 9, 314 [315] mit weiteren Hinweisen; BVerwGE 25, 291 [294]), und daß solche Ruhensregelungen verfassungsrechtlich unbedenklich sind (BVerwGE 12, 102 ff.; Urteil vom 15. Juli 1971 - BVerwG II C 21.68 -).
  • BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anerkennung der Beihilfefähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Diese Regelung - die dem das Beihilferecht beherrschenden Grundsatz Rechnung trägt, daß Beihilfe nur ergänzend gewährt wird (sog. Subsidiaritätsprinzip; vgl. BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [69]; 27, 48 [49]; 28, 174 [176]) - bestimmt, daß über die zustehenden Sachleistungen hinausgehende Aufwendungen einer Person, deren Anspruch nicht auf einer Versicherung beruht, zu der der Dienstherr die Hälfte der Beiträge zu tragen verpflichtet war, beihilfefähig sind.
  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß den beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften (z.B. §§ 158, 160 des Bundesbeamtengesetzes, jetzt geltend in der Fassung vom 17. Juli 1971 [BGBl. I S. 1182]) der Gedanke zugrunde liegt, das Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst fließe ebenso wie eine gleichzeitig gewährte beamtenrechtliche Versorgung aus öffentlichen Mitteln, die, als Ganzes betrachtet, durch eine dem Beamten oder seinen Hinterbliebenen zu gewährende Alimentation nicht doppelt belastet werden sollen (u.a. BVerwGE 9, 314 [315] mit weiteren Hinweisen; BVerwGE 25, 291 [294]), und daß solche Ruhensregelungen verfassungsrechtlich unbedenklich sind (BVerwGE 12, 102 ff.; Urteil vom 15. Juli 1971 - BVerwG II C 21.68 -).
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 290.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 290.63 - (DDB 1965, 167), auf das sich der Kläger berufe, betreffe die Beihilfevorschriften des Bundes.
  • BVerwG, 04.03.1970 - VI C 23.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
    Die Revision kann in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 1970 - BVerwG VI C 23.69 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 12) verweisen.
  • BVerwG, 10.08.1971 - II B 6.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.11.1967 - II C 38.67

    Voraussetzungen für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit von über die

  • BVerwG, 15.07.1971 - II C 21.68

    Festsetzung ruhegehaltfähiger Dienstbezüge

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] undvom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - vgl. auchBeschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 2 B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).

    Die Beihilfe ist keine Alimentierung im eigentlichen Sinn, sondern soll und kann die durch das Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgegebene und der Gesetzesbindung unterliegende Alimentation nur in Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergänzen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und BVerwGE 51, 193 [199 f.]).

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

    "Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 - (Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2) entschieden, daß eine Beihilferegelung 'keine Alimentierung im eigentlichen Sinn darstellt, sondern diese auf Grund der Fürsorgepflicht nur ergänzen soll'.
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 52.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - vgl. auch Beschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 2 B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).

    Die Beihilfe ist keine Alimentierung im eigentlichen Sinn, sondern soll und kann die durch das Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgegebene und der Gesetzesbindung unterliegende Alimentation nur in Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergänzen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und BVerwGE 51, 193 [199 f.]).

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 48.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - vgl. auch Beschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 2 B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).

    Die Beihilfe ist keine Alimentierung im eigentlichen Sinn, sondern soll und kann die durch das Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgegebene und der Gesetzesbindung unterliegende Alimentation nur in Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergänzen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und BVerwGE 51, 193 [199 f.]).

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 53.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - vgl. auch Beschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 2 B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).

    Die Beihilfe ist keine Alimentierung im eigentlichen Sinn, sondern soll und kann die durch das Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgegebene und der Gesetzesbindung unterliegende Alimentation nur in Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergänzen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und BVerwGE 51, 193 [199 f.]).

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 54.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - vgl. auch Beschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 2 B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).

    Die Beihilfe ist keine Alimentierung im eigentlichen Sinn, sondern soll und kann die durch das Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgegebene und der Gesetzesbindung unterliegende Alimentation nur in Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergänzen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und BVerwGE 51, 193 [199 f.]).

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 47.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - vgl. auch Beschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 2 B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).

    Die Beihilfe ist keine Alimentierung im eigentlichen Sinn, sondern soll und kann die durch das Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgegebene und der Gesetzesbindung unterliegende Alimentation nur in Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergänzen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und BVerwGE 51, 193 [199 f.]).

  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VI C 187.73 - vgl. auch Beschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG II B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).
  • BVerwG, 25.04.1974 - II C 44.73

    Inanspruchnahme durch nicht selbst Beihilfeberechtigte - Stellung der

    Das Berufungsgericht teile die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 -, daß eine Beihilfenregelung ähnlichen Erwägungen unterworfen werden dürfe.

    In diesem Zusammenhang hat das Berufungsgericht jedoch zu Unrecht das Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 - (Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2) für präjudiziell gehalten.

  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 - (Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2) entschieden, daß eine Beihilferegelung 'keine Alimentierung im eigentlichen Sinne darstellt, sondern diese auf Grund der Fürsorgepflicht nur ergänzen soll'.

    Aber auch dies ist im Verhältnis zu dem oben zur Anwendung dieser Ausnahmevorschrift Dargelegten noch zu eng, zumal wenn man berücksichtigt, daß in ähnlichem Zusammenhang das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 - (Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2) ausgeführt hat:.

  • VGH Hessen, 07.07.1993 - 1 UE 270/87

    Beihilfefähigkeit der Mehraufwendungen für Krankenhausbehandlung des nicht

  • BVerwG, 11.05.1976 - 2 B 41.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81

    Beihilfe - Ehegatten - Pflegekasse - Krankenhausaufenthalt

  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71

    Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74

    Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung -

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 21.98

    Fortbestehen der - bei nicht gleichwertiger eigener Beihilfeberechtigung.

  • BVerwG, 26.09.1974 - II C 57.73

    Besoldung eines Beamten - Zahlung eines Unterhaltszuschusses - Dienstbezüge eines

  • BVerwG, 25.06.1979 - 6 C 58.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • BVerwG, 18.06.1979 - 6 C 53.78

    Anspruch eines privat krankenversicherten Beamten auf Gewährung einer Beihilfe zu

  • VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634

    Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen

  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519

    Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau

  • BVerwG, 18.06.1979 - 6 C 54.77

    Gewährung einer Beihilfe zu den entstandenen Aufwendungen für Arzneimittel -

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 29.78

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen zu Aufwendungen für seine private

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 30.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • BVerwG, 05.10.1972 - II B 25.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 45.82

    Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeiter im öffentlichen Dienst - Ruhen von

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 32.78

    Beihilfezahlungen für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 27.78

    Beihilfezahlung für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 33.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 31.78

    Erstattung von Aufwendungen für Arzneimittel - Anspruch auf Beihilfezahlungen -

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 12.78

    Beihilfe zur Aufwendung für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 58.77

    Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendungen für Medikamente - Berücksichtigung

  • VG Hannover, 30.04.2009 - 13 A 3238/08

    Beihilfe; Konkurrenzregelung; Fürsorgepflicht

  • VG Würzburg, 27.11.2018 - W 1 K 18.850

    Eigener Beihilfeanspruch geht der Berücksichtigung als Angehörige vor

  • VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19

    Zum Wegfall der Beihilfeberechtigung bei Überschreitung des steuerlichen

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